Unternehmensporträt
Berliner Samenbank – ein möglicher Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches – die Spendersamenbehandlung.
Direkt am Berliner Gendarmenmarkt – in der schönen Mitte der Stadt gelegen – befindet sich die Berliner Samenbank, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Paaren, deren Traum vom eigenen Kind unerfüllt blieb, z.B. weil es dem Partner an Samenzellen fehlt, zu helfen.
Jedes 7. Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür beruhen zu einem Drittel auf rein „männlichen“ Faktoren.
Dank medizinischer Fortschritte kann heute vielen ungewollt kinderlosen Paaren geholfen werden. Ist die Samenqualität sehr schlecht, lässt sich nur mittels ICSI (Mikroinsemination) eine Schwangerschaft erreichen.
Was aber wenn keine Samen produziert werden, das o.g. Verfahren versagt hat oder diese Methode wegen bestehender Risiken abgelehnt wird?
Eine Alternative ist die Adoption. Diese ist in Deutschland jedoch ein schwieriges Unterfangen. Sieben bis acht adoptionswillige Ehepaare warten auf je ein Kind.
Die Verwendung von Samenzellen, erwiesen fruchtbarer und gesunder Samenspender zur Durchführung der ADI (Artefizielle Donogene Insemination) ist eine einfache und sehr erfolgreiche Methode.
Innerhalb von sechs bis acht Behandlungen wird eine „Trefferquote“ von 80 Prozent erreicht. Die Behandlung ist für die Frau körperlich wenig belastend. Die Sicherheit vor Ansteckung mit Infektionskrankheiten wird durch engmaschige und penible Untersuchungen der Spender und des Samens erreicht. Dies umfasst natürlich auch die Thematik: „Weitergabe“ von Erbkrankheiten, die damit weitestgehend ausgeschlossen werden.
Natürlich sollte aus verständlichen Gründen der Kinderwunsch des zu behandelnden Paares besonders stark sein. Eine äußerst harmonische Paarbeziehung ist unabdingbare Vorraussetzung. Die Entscheidung für diese Methode muss nach gründlicher Diskussion miteinander, mit dem behandelten Arzt und einem Rechtsanwalt gefällt werden.
Nur so kann sichergestellt werden, dass sich dieses Wunschkind später auch so fühlt. International durchgeführte Studien belegen, dass Kinder aus diesen Behandlungen zwar eher überversorgt werden, sich die Eltern-Kind-Beziehung jedoch auch durch ein hohes Maß an persönlichem Lebens- und Elternglück auszeichnet.
Als „Gewinner“ gehen auch die Ehemänner oder Partner aus dieser Behandlung hervor. Nachdem sie unter dem eigenen „Versagen“ oft lange gelitten haben, erleben sie erfüllt eine lang ersehnte Schwangerschaft.
Erfreulicherweise ist durch das sog. „Kinderrechteverbesserungsgesetz“ eine umfassende Rechtssicherheit, für alle an dieser Behandlung beteiligten Personen, erreicht worden.
Das Risiko für den Spender, zu Unterhaltszahlungen herangezogen zu werden besteht praktisch nicht mehr. Anders sieht es beim Erbrecht aus. Jeder Blutsverwandte hat Anspruch auf einen Erbmindestanteil. Voraussetzung ist jedoch, dass das aus dieser Behandlung hervorgegangene Kind von seiner Blutsverwandtschaft Kenntnis hat und der Kontakt aufgebaut worden ist.
In Deutschland werden jährlich 1.000–1.500 Kinder nach einer solchen Behandlung geboren.
Auch ihr Kind könnte dabei sein!
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung oder besuchen Sie uns im Internet.
Dr.med. David J. Peet